Bauamt

Angaben aus dem Gemeindeportal, geprüft am 10. Oktober 2026. Zeitgebundene Hinweise gelten für den in der Quelle genannten Zeitraum.

Bauamt
WICHTIGER HINWEIS ZUM PARTEIENVERKEHR:
Sollte eine persönliche Vorsprache im Amt erforderlich sein, bitten wir Sie um
vorherige
Anmeldung und Terminvereinbarung!
Sie haben vor zu bauen, Ihr Haus zu sanieren, Ihren Garten umzugestalten, einen Pool, ein Caport oder eine Einfriedung zu errichten, dann
finden Sie hier angeführt sämtliche wichtigen Vorinformationen.
Es gibt immer was zu tun – aber bitte nicht ohne Genehmigung.pdf (0.15 MB)
Heizungsanlagen Förderungen (0.18 MB)
Änderungen im Baugesetz für Neu- und Zubauten (0.42 MB)
Getätigte Bauvorhaben ohne Genehmigung und fehlende Benützungsbewilligung (0.07 MB)
fit4foerderung – Der Förderrechner der Raiffeisen
Mit dem Förderrechner von Raiffeisen können Sie in wenigen Minuten herausfinden, welche Förderungen für das jeweilige Projekt möglich sind – einfach, schnell und verständlich. Er hilft, Förderungen optimal zu nutzen, Budgets im Blick zu behalten und keine Fördermöglichkeit zu übersehen.
Den Rechner finden Sie unter:
fit4foerderung.at
Anträge für sämtliche Bauverfahren – von der Errichtung bis zur Fertigstellung:
Ansuchen um Baubewilligung.pdf (0.3 MB)
Ansuchen um Baubewilligung Hebeanlage.pdf (0.17 MB)
Ansuchen um Feststellungsverfahren.pdf (0.09 MB)
Baubewilligungspflichtige Vorhaben vereinfachtes Verfahren.pdf (0.28 MB)
Baubewilligungspflichtige Vorhaben vereinfachtes Verfahren / Klimaanlage inkl. Beiblatt (0.33 MB)
Baubewilligungspflichtige Vorhaben vereinfachtes Verfahren – Abbruch.pdf (0.18 MB
)
Fertigstellungsanzeige.pdf (0.22 MB)
Fertigstellungsanzeige Benützung.pdf (0.25 MB)
Meldepflichtige Vorhaben.pdf (0.54 MB)
Meldepflichtige Vorhaben / Wärmepumpe inkl. Beiblatt (0.42 MB)
Rohbauanzeige.pdf (0.16 MB)
Ansuchen Feuerungsanlagen nach 20 inkl. Beiblatt (0.32MB)
Ansuchen Feuerungsanlagen nach 21 inkl. Beiblatt (0.42 MB)
Aufgrabungsrichtlinie 2026 und Ansuchen §90-StVO-Bewilligung:
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Gössendorf hat in seiner Sitzung am 15.12.2025, GZ: 004-1/007-25, TOP 22, nachstehende Richtlinie über den Vorgang bei Aufgrabungen, Inanspruchnahmen von öffentlichen Verkehrsflächen, für Materiallagerungen und provisorischen Verkehrsmaßnahmen im Gemeindegebiet von Gössendorf beschlossen.
Aufgrabungsrichtlinie 2026.pdf (0.23 MB)
Anlagen zur Aufgrabungsrichtlinie 2026.pdf (0.49 MB)
Ansuchen Bauabwicklung § 90 STVO Gemeindestraßen, Seite 1 & 2 (0.05 MB)
Ansuchen Bauabwicklung § 90 STVO Gemeindestraßen, Seite 3 & 4 (0.05 MB)
Flächenwidmungsplan 5.00 – rechtskräftig 19.3.2016
Hier finden Sie den Kataster, Luftbilder sowie Flächenwidmungsplanausweisungen der jeweiligen Grundstücke:
Flächenwidmungsplan
Nähere Angaben über
Gefahrenzonen und Sanierungsgebiete
(Lärmzone, Hochwasser udgl.) sowie
zwischenzeitige Flächenwidmungsplanänderungen und Teilungen
sind bitte separat im Bauamt anzufragen! Stand 19.03.2016!
Daten ohne Gewähr!
Weitere Informationen zur Bebauung:
Unsere Leistungsträger.pdf (0.03 MB)
Zonierung Räumliches Leitbild.pdf (0.12 MB)
Richtlinien der Marktgemeinde Gössendorf gültig ab 19.03.2016.
Hier sind die wichtigsten Richtlinien wie Bebauungsweise, Dachformen, Dichte, Grad udgl. enthalten.
KFZ-Stellplatzverordnung.pdf (1.42 MB)
Versiegelungsabminderungsberechnung.pdf (0.09 MB)
Berechnung der versiegelten Fläche
Schwimmbadbroschüre.pdf (1.34 MB)
Radon.pdf (0.51 MB)
Baukultur Bauen im Steirischen Zentralraum – Weil Baukultur uns alle betrifft.pdf (0.57 MB)
Hochwasser – HQ30 und HQ100:
Wenn ein Grundstück bzw. ein Teil davon, welches/r von einer Bebauung betroffen ist, im Hochwasserabflussbereich HQ30 bzw. HQ100 liegt, ist – nach erfolgter Überprüfung durch die Baubehörde – gesondert um eine wasserrechtliche Bewilligung bei den zuständigen Stellen anzusuchen.
Öffentliche Straßen, öffentliches Wassergut (Bäche):
Bei Vorhaben (Bauten, Hecken udgl.) entlang eines öffentlichen Gutes (Gemeindestraße, L312, LB73 oder Bach) ist zusätzlich bei der zuständigen Stelle (Gemeinde bzw. Baubezirksleitung Steir. Zentralraum) um Bewilligung anzusuchen.
Lärmsanierungsgebiet – entlang der L312 bzw. LB73
Grundstücke die noch unbebaut sind und entlang der L312 bzw. LB73 liegen, weisen zumeist die Ausweisung „Bauland Aufschließungsgebiet“ auf. Bei einer Bebauung ist daher eine Lärmfreistellung für Aufenthaltsräume sowie Terrassenbereiche (Aufenthaltsbereiche im Freien) udgl. erforderlich und wird im Zuge der Baueinreichung ein Lärmschutztechnisches Gutachten eingeholt.
Betriebsbauten (Neu, Zu- oder Umbauten)
Handelt es sich um betriebliche Neubauten, Zu- oder Umbauten ist – nach erfolgter Vorprüfung durch die Baubehörde – um die gewerbebehördliche Genehmigung bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung ansuchen.
Raumordnung
(Bebauungspläne, Umwidmungen, Flächenwidmungsplanrevision)
Damit ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann, ist grundsätzlich (bis auf wenige Ausnahmen) vorab eine Ausweisung in Bauland erforderlich.
Für eine mögliche Umwidmung müssen einige Faktoren beachtet werden, wie zB. die Einhaltung des ÖEK (Örtliches Entwicklungskonzept) in Verbindung mit der Siedlungsgrenze, Gefahrenzonen (Hochwasser, Lärmsanierung) udgl..
Bei Interesse bzw. Anfragen steht Ihnen das Bauamt sowie einmal im Monat der zuständige örtliche Raumplaner DI Stefan Battyan gerne zur Verfügung.
Ansuchen Umwidmung.pdf (0.11 MB)
Antragsformular Vollwertigkeit.pdf (0.11 MB)
Weitere Sachverständige und zuständige Behörden:
Lärmsanierung und Luftwärmepumpen:
Normconsult ZT GmbH – Ingenieurbüro für Bauphysik, DI Hannes Veitsberger
Hochwasserabflussuntersuchungen, Gutachten im Bauverfahren:
werner consult ziviltechnikergmbh – DI Christoph Braunstein
Ausnahmegenehmigungen im Bauverbotsbereich sowie Zufahrtsgenehmigungen:
Baubezirksleitung Steirischer Zentralraum, Referat Straßenbau und Verkehrswesen, Tel.: 0316 / 877
Wasserrechtliche Genehmigungen für Bauten im HQ30 sowie für Grundwasserwärmepumpen und Tiefenbohrungen:
BH Graz-Umgebung, Umwelt- und Anlagenreferat, Bahnhofgürtel 85/III, Tel.: 0316 / 70 75
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Sprechstunden:
Örtlicher Raumplaner DI Stefan Battyan jeden ersten Dienstag im Monat von 16:00 – 18:00 Uhr im Marktgemeindeamt Gössendorf jedoch nur bei telefonischer Voranmeldung!
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Sachverständige im Bauverfahren:
Bau- und Benützung: Bausachverständiger und Baumeister
Ing. Josef Greiner
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Heizungsanlagen, Kamine: Rauchfangkehrermeister
Ferdinand Ronck, Tel.: 0316 / 46 58 64
Kontakt
E-Mail
bauamt@goessendorf.com
Telefon 1
+43 316 40 13 40
Adresse
Bundesstraße 83, 8077 Gössendorf
Mitarbeiter
Gerlinde Kerschbaumer
Ing. Nina Karner
Formulare
Typ: Downloadformular
Ansuchen Bauabwicklung § 90-StVO-Bewilligung
Typ: Downloadformular
Einverständniserklärung zur elektronischen Zustellung von behördlichen Schreiben bzw. Dokumenten

Kontakt

E-Mail
bauamt@goessendorf.com
Telefon 1
+43 316 40 13 40
Adresse
Bundesstraße 83, 8077 Gössendorf

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