TOP 11 · Beschluss über die Ermächtigung zu §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 Abfallbilanzverordnung und des Angebotes des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Umgebung
Beschluss über die Ermächtigung zu §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 Abfallbilanzverordnung und des Angebotes des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Umgebung
Elektronische Aufzeichnungen und Jahresabfallbilanz wurden einstimmig unbefristet, aber widerruflich dem Abfallwirtschaftsverband übertragen. Zusätzliche Kosten und Personal waren laut Erläuterung nicht vorgesehen.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2010-12-16