Wie hoch ist die Förderung für Zwei-Zonen-Kurzzeitkarten?

Die Gemeinde nennt für Stunden-, Tages-, Wochen- und Monatskarten der Zonen 101 und 204 ab 2026 eine Förderung der Aufzahlung für die zweite Zone. Voraussetzung sind Hauptwohnsitz in Gössendorf und Anspruchsberechtigung für den Landes-Heizkostenzuschuss. Der veröffentlichte Höchstbetrag ist widersprüchlich: 120 Euro pro Monat bzw. 30 Euro pro Quartal und Haushalt. Daher ist keine eindeutige Obergrenze bestätigt. Bitte den geltenden Betrag vor der Einreichung beim Bürgerservice klären: 0316 40 13 40 oder buergerservice@goessendorf.com. Laut Gemeinde ist das gekaufte Ticket vorzulegen; Einreichung persönlich spätestens am 31. Jänner des Folgejahres.

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