Murauen Graz–Werndorf – Landschaftsschutzgebiet 31 mit Gössendorfer Flächen
Die Murauen südlich von Graz sind als Landschaftsschutzgebiet 31 (Murauen Graz–Werndorf) ausgewiesen. Die Verordnung vom 29. Juni 1981 nennt ausdrücklich Flächen in Gössendorf sowie weiteren Gemeinden entlang der Mur. Sie schützt die besondere Landschaft, ihre Eigenart und ihren Erholungswert. Daraus folgt keine Einstufung des gesamten Gössendorfer Gemeindegebiets als Schutzgebiet: Maßgeblich ist die in der Verordnung dargestellte Abgrenzung.
Auf der Schutzgebietsseite des Landes sind die Karte im Digitalen Atlas Steiermark, der Verordnungstext im RIS und eine fachliche Charakterisierung verlinkt. Damit lässt sich die räumliche Zuordnung nachvollziehen.
Die Charakterisierung des Instituts für Naturschutz Steiermark vomMärz 2004 beschreibt Laubmisch-Auwälder entlang der Mur und landwirtschaftlich genutzte Flächen als wesentliche Landschaftstypen. Sie ist eine historische Bestandsbeschreibung aus der Zeit vor dem Gössendorfer Kraftwerksbau und bestätigt nicht den heutigen Zustand jeder Teilfläche. Angaben zu einzelnen heutigen Bauvorhaben oder deren Zulässigkeit sind damit nicht beantwortet.