Wo finde ich die Aufgrabungsrichtlinie 2026 und die Antragsformulare?
Die Gemeinde veröffentlicht auf der Bauamtsseite die Aufgrabungsrichtlinie 2026, zugehörige Anlagen und die Formulare zum Ansuchen für eine Bewilligung nach § 90 StVO. Die Richtlinie erfasst Arbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen und deren Nutzung etwa für Lagerungen, Container, Gerüste oder Kräne.
Die Richtlinie nennt unterschiedliche Verfahren: Für einen Gestattungsvertrag zur Leitungsverlegung beziehungsweise zu Einbauten ist in § 3 ein Antrag mindestens drei Wochen vor Arbeitsbeginn vorgesehen; für das straßenpolizeiliche Ansuchen durch den Bauführer mindestens zwei Wochen. Für Landesstraßen ist die jeweilige Straßenverwaltung zuständig. Welche Unterlagen und Bewilligungen für ein konkretes Vorhaben erforderlich sind, klärt das Bauamt anhand der Originalrichtlinie.
Kontakt: bauamt@goessendorf.com, +43 316 40 13 40, Bundesstraße 83. Persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung.