TOP 3 · Verwendung eines inneren Darlehens gem. § 65 Abs. 1 Zif. 8 GHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) für:

Verwendung eines inneren Darlehens gem. § 65 Abs. 1 Zif. 8 GHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) für:

Zwei innere Darlehen aus den Zahlungsmittelreserven der Abwasserbeseitigung dienen dem Ankauf von Abfallsammelbehältern und der Sportplatzbewässerung. Die Einzelbeschlüsse sind unter TOP 3.1 und TOP 3.2 dargestellt.

Ergebnis: Zwei einstimmige Teilbeschlüsse.

Angaben nach vorläufiger Quellenfassung.

Datum
2026-09-21

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