TOP 9 · Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2017
Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2017
Die Grundsteuerhebesätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie sonstige Grundstücke wurden mit jeweils 500 Prozent festgesetzt. Die Hundeabgabe sollte in der 2012 festgelegten Höhe weiter erhoben werden.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2016-12-14