TOP 9 · Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2017

Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2017

Die Grundsteuerhebesätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie sonstige Grundstücke wurden mit jeweils 500 Prozent festgesetzt. Die Hundeabgabe sollte in der 2012 festgelegten Höhe weiter erhoben werden.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2016-12-14