TOP 7 · Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2019
Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2019
Die Hebesätze für Grundsteuer A und B wurden mit 500 v.H. festgesetzt. Die Hundeabgabe blieb auf dem seit 2012 geltenden Stand.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2018-12-11