TOP 22 · Beschluss über eine Verordnung gem. § 43 Abs. 2 Stmk. GemO – Übertragung von Angelegenheiten an den Gemeindevorstand

Beschluss über eine Verordnung gem. § 43 Abs. 2 Stmk. GemO – Übertragung von Angelegenheiten an den Gemeindevorstand

Dem Vorstand wurden definierte Angelegenheiten übertragen: bewegliche Sachen und Vergaben im Budgetrahmen bis drei Prozent der ordentlichen Gesamteinnahmen; Einzelsubventionen bis 0,2 Prozent, höchstens 10.000 Euro; außerdem bestimmte Behörden- und Gerichtsangelegenheiten, Miet- und Pachtverträge sowie Gehaltsvorschüsse bis drei Monatsbezügen. Wirksamkeit nach zweiwöchiger Kundmachung vorgesehen.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2015-06-03