TOP 19 · Beschluss über die Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung der Marktgemeinde Gössendorf

Beschluss über die Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung der Marktgemeinde Gössendorf

Die Richtlinien wurden erneuert. Voraussetzungen sind ordnungsgemäße Vereinsgründung, Sitz in Gössendorf, ein schriftlich begründetes konkretes Vorhaben und Gemeindeinteresse. Vorzulegen sind unter anderem Statut beziehungsweise Änderungen, Funktionärsliste sowie Nachweise über Generalversammlung und Entlastung für das vorherige Jahr.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2017-12-12