TOP 1 · Die Festsetzung der Zahl der Ausschüsse deren Wirkungsbereich sowie die Zahl der jeweiligen Ausschussmitglieder gem. § 28 Abs. 1 Stmk. GemO
Die Festsetzung der Zahl der Ausschüsse deren Wirkungsbereich sowie die Zahl der jeweiligen Ausschussmitglieder gem. § 28 Abs. 1 Stmk. GemO
Acht Ausschüsse wurden mit Wirkungsbereichen und Größen festgelegt: Prüfung fünf, Personal fünf, Umwelt/Energie fünf, Volksschule sechs, Raumordnung/Bau/Infrastruktur sieben, Sport/Kultur sieben, Jugend fünf und Frauen/Familie/Soziales fünf Mitglieder.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2015-06-03