TOP 19 · Beschluss über die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.11.1985 hinsichtlich der Mindestbauplatzgröße von 700 m²

Beschluss über die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 06.11.1985 hinsichtlich der Mindestbauplatzgröße von 700 m²

Die starre Mindestbauplatzgröße wurde aufgehoben. Bebauungsdichte, Bebauungs- und Versiegelungsgrad sollten weiterhin die Ausnutzung begrenzen. Die Aufnahme eines Antrags zur Verlängerung der 30er-Zone wurde anschließend mit 17 Gegenstimmen und einer Zustimmung abgelehnt.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2015-12-09