TOP 5 · Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung Bauvorhaben L390 „Landesstraßenspange Lückenschluss – Knoten Graz-Ost“ – KG 63287 Thondorf

Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung Bauvorhaben L390 „Landesstraßenspange Lückenschluss – Knoten Graz-Ost“ – KG 63287 Thondorf

Die Schlussvermessung der 2012 bis 2014 errichteten Anlage wurde grundbücherlich geregelt. Aus öffentlichem Gut ausgeschiedene Flächen verlieren den Gemeingebrauch; neu zugeschriebene Flächen werden öffentliche Verkehrsflächen.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2016-03-16