TOP 18 · Beschluss über die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten
Beschluss über die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten
Die Bereitstellung des Datenschutzbeauftragten durch die Kommunale Datenschutz GmbH wurde zu 2.000 Euro jährlich beschlossen. Für die technische Umsetzung lag außerdem ein Angebot über 2.400 Euro netto vor; dieser Betrag wird nicht als gesondert beschlossene Leistung dargestellt.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2018-05-09