Bis wann reiche ich Förderungen ein?
Die Gemeinde nennt grundsätzlich den 31. Jänner des Folgejahres als späteste Einreichfrist. Maßgeblich bleibt die jeweilige Förderregel; für ältere KlimaTickets bestehen Übergangsbestimmungen.
Die Gemeinde nennt grundsätzlich den 31. Jänner des Folgejahres als späteste Einreichfrist. Maßgeblich bleibt die jeweilige Förderregel; für ältere KlimaTickets bestehen Übergangsbestimmungen.