Förderung für Taxifahrten von und zu Einrichtungen des Gesundheitswesens

Angaben aus dem Gemeindeportal, geprüft am 10. Oktober 2026. Zeitgebundene Hinweise gelten für den in der Quelle genannten Zeitraum.

Förderung für Taxifahrten von und zu Einrichtungen des Gesundheitswesens
Die Marktgemeinde Gössendorf fördert an Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf ab dem 01.01.2026 ausschließlich Fahrten von und zu Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Als förderungsfähig gelten insbesondere Fahrten von und zu:
Spitälern in Graz
Therapeuten und Therapiezentren
Krankenkassen
Ärztinnen und Ärzten sowie Fachärztinnen und Fachärzten
nächstgelegenen (Bereitschafts-)Apotheken
Seniorenzentren
Die Taxiförderungen sind örtlich begrenzt auf folgende Gemeinden und Einrichtungen: Graz, Raaba-Grambach, Hart bei Graz, Vasoldsberg, Hausmannstätten, Fernitz-Mellach, Kalsdorf, Feldkirchen, Seiersberg-Pirka und innerhalb von Gössendorf.
Taxiförderungen werden im Nachhinein unter Vorlage einer Rechnung des Taxiunternehmens mit 50% ausbezahlt. Auf der Rechnung sind der Name des Taxiunternehmens, Kennzeichen des Fahrzeuges die Fahrtstrecke, das Datum und die Uhrzeit auszuweisen.
Der Gesamtförderbetrag beträgt maximal € 50,- pro Monat und Haushalt.
Die Abrechnung von Taxirechnungen muss im laufenden Kalenderjahr jedoch spätestens bis 31. Jänner des folgenden Jahres persönlich im Gemeindeamt zu den Parteienverkehrszeiten beantragt werden.

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