Förderung TopTicket ab 2026

Angaben aus dem Gemeindeportal, geprüft am 10. Oktober 2026. Zeitgebundene Hinweise gelten für den in der Quelle genannten Zeitraum.

Förderung TopTicket ab 2026
Schüler*innen, Lehrlinge & Studierende
Die Marktgemeinde Gössendorf fördert Personen mit Hauptwohnsitz in Gössendorf den Erwerb von TopTickets, die ab dem 01.01.2026 ausgestellt wurden! Die Förderung beträgt € 60,- und wird ausschließlich jenen Personen gewährt, die anspruchsberechtigt für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark sind.
Die Förderung kann unmittelbar nach dem Erwerb des Tickets beantragt werden, spätestens jedoch bis zum
31.01. des auf den Kauf folgenden Jahres.
Es gelten dabei die jeweils aktuellen
Richtlinien des Landes Steiermark zum Heizkostenzuschuss.pdf
.
Bei der Beantragung der Förderung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Einkommensnachweise gemäß den Richtlinien des Heizkostenzuschusses (wie z.B. letzter Gehaltszettel, Pensions- bzw. Einkommensnachweis, Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe, Arbeitslosengeldbescheinigung ect.)
TopTicket
Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass insbesondere sozial schwächere Personen weiterhin gezielt unterstützt werden.
Hier können Sie überprüfen ob Sie anspruchsberechtigt sind:
Einkommensrechner.xls (0.04 MB)
Richtlinien_Heizkostenzuschuss_ 2025/2026.pdf (0.16 MB)

Weitere Informationen

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