Förderungen – Einreichfrist beachten!
Diese Archivmeldung der Gemeinde vom 1. Oktober 2025 betrifft Förderrechnungen aus dem Jahr 2025. Die damals genannte Einreichfrist 31. Jänner 2026 ist abgelaufen.
Genannt wurden unter anderem Taxi-, Eislauf-, Hallenbad- und E-Bike-Förderungen. Die Einreichung sollte bis zur Frist persönlich mit Originalrechnungen im Gemeindeamt oder per E-Mail an buchhaltung@goessendorf.com erfolgen. Nach dem Termin konnten laut Meldung keine Anträge mehr berücksichtigt werden.
Für KlimaTickets nennt die damalige Meldung eine Ausnahme: Auszahlung nach Ablauf des Tickets unter Vorlage von Fahrschein und Originalrechnung. Für TopTickets wurde die Einreichfrist ebenfalls auf 31. Jänner des Folgejahres vereinheitlicht. Der Text verweist dazu auf die aktualisierte Förderseite.
Für heutige Anträge sind die aktuellen Förderregeln maßgeblich; insbesondere die Änderungen ab 2026 sind in eigenen Datensätzen erfasst.
- Datum
- 2025-10-01