TOP 1 · Wahl des 2. Vizebürgermeisters gem. § 24 Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F.
Wahl des 2. Vizebürgermeisters gem. § 24 Stmk. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F.
Peter Samt wurde mit 18 gültigen und keiner ungültigen Stimme zum zweiten Vizebürgermeister gewählt und anschließend angelobt. Er legte gleichzeitig seine bisherige Vorstandsfunktion zurück.
Ergebnis: Gewählt; 18 gültige, keine ungültige Stimme.
- Datum
- 2018-02-15