TOP 10 · Beratung und Beschlussfassung über die Voranschläge 2022 gem. § 35 Abs. 5 StFWG i.d.g.F.:
Beratung und Beschlussfassung über die Voranschläge 2022 gem. § 35 Abs. 5 StFWG i.d.g.F.:
Die aufgeführten Punkte waren angekündigt; ihre Behandlung und Ergebnisse sind nicht belegt.
- Datum
- 2021-12-13