TOP 11 · Beschluss über die Ermächtigung zu §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 Abfallbilanzverordnung und des Angebotes des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Umgebung

Beschluss über die Ermächtigung zu §§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 3 Abfallbilanzverordnung und des Angebotes des Abfallwirtschaftsverbandes Graz-Umgebung

Elektronische Aufzeichnungen und Jahresabfallbilanz wurden einstimmig unbefristet, aber widerruflich dem Abfallwirtschaftsverband übertragen. Zusätzliche Kosten und Personal waren laut Erläuterung nicht vorgesehen.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2010-12-16