TOP 12 · Beschluss gem. § 71 Abs. 2a Stmk. Gemeindeordnung über die Wertsicherung der Benützungsgebühren

Beschluss gem. § 71 Abs. 2a Stmk. Gemeindeordnung über die Wertsicherung der Benützungsgebühren

Die jährliche Anpassung nach VPI wurde beschlossen: Kanalgebühren ab 01.01.2016, Müllgebühren ab 01.01.2017. Für 2016 wurden 0,7 Prozent Indexänderung genannt; Anpassungen sollten jährlich kundgemacht werden.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2015-12-09