TOP 12 · Beschluss über die Änderung der Laufzeit zum Baurechtsvertrag – Kinderkrippe

Beschluss über die Änderung der Laufzeit zum Baurechtsvertrag – Kinderkrippe

Die Verlängerung der Baurechtsvertragsdauer auf 50 Jahre wurde mit 18 Zustimmungen und einer Gegenstimme genehmigt. Vorteile für Gemeinde und SG-Ennstal waren laut Erläuterung wirtschaftlich geprüft.

Ergebnis: 18 Zustimmungen, eine Gegenstimme.

Datum
2010-12-16