TOP 12 · Beschluss über die Änderung der Laufzeit zum Baurechtsvertrag – Kinderkrippe
Beschluss über die Änderung der Laufzeit zum Baurechtsvertrag – Kinderkrippe
Die Verlängerung der Baurechtsvertragsdauer auf 50 Jahre wurde mit 18 Zustimmungen und einer Gegenstimme genehmigt. Vorteile für Gemeinde und SG-Ennstal waren laut Erläuterung wirtschaftlich geprüft.
Ergebnis: 18 Zustimmungen, eine Gegenstimme.
- Datum
- 2010-12-16