TOP 14 · Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung in der KG 63220 Gössendorf Grundstück Nr. 354 EZ 50000 „Alleeweg“

Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung in der KG 63220 Gössendorf Grundstück Nr. 354 EZ 50000 „Alleeweg“

Für die Bushaltestelle wurden 26 und 49 Quadratmeter unentgeltlich in das öffentliche Gut Alleeweg übernommen. Die grundbücherliche Durchführung und Widmung als öffentliche Verkehrsfläche wurden beschlossen.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2017-12-12