TOP 14 · Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung KG 63220 Gössendorf Grundstück Nr. 354, EZ 50000 „Alleeweg“
Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung KG 63220 Gössendorf Grundstück Nr. 354, EZ 50000 „Alleeweg“
Für die bereits errichtete Bushaltestelle wurden 34 und 85 Quadratmeter als öffentliche Verkehrsfläche dem Alleeweg zugeschrieben. Die Verordnung wurde einstimmig beschlossen; ein Mitglied nahm nicht teil.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2018-05-09