TOP 16 · Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung KG 63220 Gössendorf Grundstück Nr. 660/2, EZ 50000 „Tischlerweg“

Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung KG 63220 Gössendorf Grundstück Nr. 660/2, EZ 50000 „Tischlerweg“

Die Verordnung zur grundbücherlichen Übertragung der unter TOP 15 behandelten Flächen wurde genehmigt. 96 Quadratmeter werden öffentliches Gut, acht Quadratmeter aus dem öffentlichen Gut ausgeschieden und den angrenzenden Grundstücken zugeschrieben.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2018-05-09