TOP 19 · Bestellung einer Kontaktperson für Gleichbehandlung und Frauenförderung gem. § 43 Abs. 1 Landes-Gleichbehandlungsgesetz i.d.g.F.
Bestellung einer Kontaktperson für Gleichbehandlung und Frauenförderung gem. § 43 Abs. 1 Landes-Gleichbehandlungsgesetz i.d.g.F.
Die aufgeführten Punkte waren angekündigt; ihre Behandlung und Ergebnisse sind nicht belegt.
- Datum
- 2020-09-16