TOP 19 · Bestellung einer Kontaktperson für Gleichbehandlung und Frauenförderung gem. § 43 Abs. 1 Landes-Gleichbehandlungsgesetz i.d.g.F.

Bestellung einer Kontaktperson für Gleichbehandlung und Frauenförderung gem. § 43 Abs. 1 Landes-Gleichbehandlungsgesetz i.d.g.F.

Die aufgeführten Punkte waren angekündigt; ihre Behandlung und Ergebnisse sind nicht belegt.

Datum
2020-09-16