TOP 22 · Beschluss über eine Verordnung gem. § 43 Abs. 2 Stmk. GemO – Übertragung von Angelegenheiten an den Gemeindevorstand
Beschluss über eine Verordnung gem. § 43 Abs. 2 Stmk. GemO – Übertragung von Angelegenheiten an den Gemeindevorstand
Dem Vorstand wurden definierte Angelegenheiten übertragen: bewegliche Sachen und Vergaben im Budgetrahmen bis drei Prozent der ordentlichen Gesamteinnahmen; Einzelsubventionen bis 0,2 Prozent, höchstens 10.000 Euro; außerdem bestimmte Behörden- und Gerichtsangelegenheiten, Miet- und Pachtverträge sowie Gehaltsvorschüsse bis drei Monatsbezügen. Wirksamkeit nach zweiwöchiger Kundmachung vorgesehen.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2015-06-03