TOP 24 · Ergänzung zum Beschluss vom 14.12.2017 – Leihgebühren ab 01.01.2019

Ergänzung zum Beschluss vom 14.12.2017 – Leihgebühren ab 01.01.2019

Für örtliche Vereine wurden die Leihgebühren aufgehoben; eine Kaution von 50 Euro bleibt. Für Vereinsveranstaltungen in der Stocksporthalle ist keine Gebühr vorgesehen, Einzelfälle behandelt der Vorstand. Auch die Leihgebühr für nicht genutzte Fraktionszimmer wurde aufgehoben. Die Veröffentlichung der weiterhin geltenden privaten Tarife wurde angeregt.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2018-12-11