TOP 3 · Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung Bauvorhaben B073 „Katasterrichtigstellung“ – KG 63220 Gössendorf

Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung Bauvorhaben B073 „Katasterrichtigstellung“ – KG 63220 Gössendorf

Die Schlussvermessung der B073-Anlage Thondorf–Hausmannstätten wurde grundbücherlich geregelt. Ausgeschiedene öffentliche Flächen verlieren den Gemeingebrauch, neu zugeschriebene Flächen werden öffentliche Straßen.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2015-09-23