TOP 3 · Verwendung eines inneren Darlehens gem. § 65 Abs. 1 Zif. 8 GHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) für:
Verwendung eines inneren Darlehens gem. § 65 Abs. 1 Zif. 8 GHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) für:
Zwei innere Darlehen aus den Zahlungsmittelreserven der Abwasserbeseitigung dienen dem Ankauf von Abfallsammelbehältern und der Sportplatzbewässerung. Die Einzelbeschlüsse sind unter TOP 3.1 und TOP 3.2 dargestellt.
Ergebnis: Zwei einstimmige Teilbeschlüsse.
Angaben nach vorläufiger Quellenfassung.
- Datum
- 2026-09-21