TOP 4 · Beschluss über die Änderung der Abfuhrordnung vom 09.12.2015

Beschluss über die Änderung der Abfuhrordnung vom 09.12.2015

Die Änderung wurde mit Wirkung ab 01.01.2018 beschlossen. Sammelbehälter müssen am Abfuhrtag bis 5 Uhr bereitstehen. Für eine erneute Anfahrt verspätet bereitgestellter Behälter oder Säcke werden 35 Euro je Einheit verrechnet. Ergänzt wurden Anlagen, Verfahrenszuständigkeit und jährliche Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex; die bestehenden Grundgebühren wurden nicht unmittelbar erhöht. Ein Mitglied nahm bei der Abstimmung nicht teil.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2017-12-12