TOP 5a · Planungsleistung

Planungsleistung

Als Obergrenze der noch nachzuverhandelnden Planungsleistung wurden 27.705,88 Euro netto grundsätzlich genehmigt.

Ergebnis: Einstimmiger Grundsatzbeschluss mit Angebotsobergrenzen.

Datum
2018-05-09