TOP 5a · Planungsleistung
Planungsleistung
Als Obergrenze der noch nachzuverhandelnden Planungsleistung wurden 27.705,88 Euro netto grundsätzlich genehmigt.
Ergebnis: Einstimmiger Grundsatzbeschluss mit Angebotsobergrenzen.
- Datum
- 2018-05-09
Planungsleistung
Als Obergrenze der noch nachzuverhandelnden Planungsleistung wurden 27.705,88 Euro netto grundsätzlich genehmigt.
Ergebnis: Einstimmiger Grundsatzbeschluss mit Angebotsobergrenzen.