TOP 5b · Örtliche Bauaufsicht
Örtliche Bauaufsicht
Als Obergrenze der noch nachzuverhandelnden Bauaufsicht wurden 10.013,73 Euro netto grundsätzlich genehmigt.
Ergebnis: Einstimmiger Grundsatzbeschluss mit Angebotsobergrenzen.
- Datum
- 2018-05-09
Örtliche Bauaufsicht
Als Obergrenze der noch nachzuverhandelnden Bauaufsicht wurden 10.013,73 Euro netto grundsätzlich genehmigt.
Ergebnis: Einstimmiger Grundsatzbeschluss mit Angebotsobergrenzen.