TOP 5b · Örtliche Bauaufsicht

Örtliche Bauaufsicht

Als Obergrenze der noch nachzuverhandelnden Bauaufsicht wurden 10.013,73 Euro netto grundsätzlich genehmigt.

Ergebnis: Einstimmiger Grundsatzbeschluss mit Angebotsobergrenzen.

Datum
2018-05-09