TOP 6 · Beschluss einer Verordnung gem. §8 Abs. 3 Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung Bauvorhaben B073 „OUF Hausmannstätten“ – KG 63220 Gössendorf

Beschluss einer Verordnung gem. §8 Abs. 3 Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung Bauvorhaben B073 „OUF Hausmannstätten“ – KG 63220 Gössendorf

Die Schlussvermessung zum Kreisverkehr/B073-Bauvorhaben wurde grundbücherlich durchgeführt; ausgeschiedene Flächen verlieren den Gemeingebrauch, zugeschriebene werden öffentliche Verkehrsflächen. Die Fernitzumfahrung war davon nicht erfasst. Ein Mitglied nahm nicht teil.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2015-03-18