TOP 6 · Beschluss über die Gewährung einer Zuzahlung beim Besuch einer auswärtigen Kinderbetreuungseinrichtung
Beschluss über die Gewährung einer Zuzahlung beim Besuch einer auswärtigen Kinderbetreuungseinrichtung
Die Zuzahlung an auswärtige Kindergärten zur Aufnahme von Gössendorfer Kindern bei Platzmangel wurde genehmigt. Genannt wurden 119,75 Euro für Halbtags- und 212,61 Euro für Ganztagsplätze mit Indexbindung; ein Zahlungsintervall ist im Abschnitt nicht ausdrücklich ausgewiesen.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2017-03-15