TOP 7 · Beschluss über die Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung
Beschluss über die Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung
Die Änderung wurde einstimmig beschlossen: 370 Euro je Geldspielapparat oder Glücksspielautomat und angefangenem Kalendermonat ab 01.05.2011. Es handelt sich um die damalige Festsetzung.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2011-03-23