TOP 7 · Beschluss über die Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung

Beschluss über die Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung

Die Änderung wurde einstimmig beschlossen: 370 Euro je Geldspielapparat oder Glücksspielautomat und angefangenem Kalendermonat ab 01.05.2011. Es handelt sich um die damalige Festsetzung.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2011-03-23