TOP 7 · Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2019

Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2019

Die Hebesätze für Grundsteuer A und B wurden mit 500 v.H. festgesetzt. Die Hundeabgabe blieb auf dem seit 2012 geltenden Stand.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2018-12-11