TOP 7 · Beschluss über die Verleihung des Rechts zur Führung und Verwendung des Gemeindewappens gem. § 4 Abs. 4 Stmk. GO i.d.g.F. an die Firma Hubmann-Bau GmbH, Anton- Hubmann-Platz 1, 8077 Gössendorf

Beschluss über die Verleihung des Rechts zur Führung und Verwendung des Gemeindewappens gem. § 4 Abs. 4 Stmk. GO i.d.g.F. an die Firma Hubmann-Bau GmbH, Anton- Hubmann-Platz 1, 8077 Gössendorf

Hubmann-Bau wurde zur Führung und Verwendung des Gemeindewappens berechtigt. Die Überreichung war bei der Feier zum 60-jährigen Bestehen vorgesehen. Bei diesem TOP waren vorübergehend 17 Gemeinderatsmitglieder anwesend.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2019-06-12