TOP 8 · Beschluss über die Änderung der Richtlinien zur Taxiförderung

Beschluss über die Änderung der Richtlinien zur Taxiförderung

Die ab Oktober vorgesehenen Richtlinien fördern definierte Gesundheits-, Verkehrs- und Freizeitfahrten sowie bestimmte sichere Heimfahrten. Auf Rechnung werden 50 Prozent, höchstens 50 Euro je Monat und Haushalt, erstattet; Abrechnung spätestens bis 31. Jänner des Folgejahres. Das Gebiet umfasst Gössendorf, Graz und die genannten Umlandgemeinden. Zusätzlich wurde ein gefördertes Sammeltaxi dienstags etwa 15 bis 17 Uhr für Alltagswege nach Fernitz-Mellach, Hausmannstätten, Kalsdorf und innerhalb Gössendorfs erläutert, mit Anmeldung am Vortag und direkter Abrechnung des Gemeindeanteils.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2017-09-20