TOP 8 · Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2018

Beschluss über die Festsetzung der Steuerhebesätze 2018

Für Grundsteuer A und B wurden jeweils 500 v.H. der Messbeträge festgesetzt. Die Hundeabgabe blieb auf dem mit Beschluss vom 12.12.2012 festgelegten Stand.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2017-12-12