TOP 8 · Beschluss über die Gewährung einer Förderung für „Sicheres Wohnen“
Beschluss über die Gewährung einer Förderung für „Sicheres Wohnen“
200 Euro Gemeindezuschuss für Objekte mit Benützungsbewilligung und Landesförderzusage wurden einstimmig genehmigt. Die Landesförderung von bis zu 2.000 Euro für Sicherheitstüren, Fenster oder Alarmanlagen wurde erläutert; das sind damalige Förderungen.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2010-03-31