TOP 9 · Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung in der KG 63220 Gössendorf Grundstück Nr. 680/1 EZ 50000 „Lindenstraße“

Beschluss einer Verordnung gem. § 8 Abs. 3 Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964 i.d.g.F. zur Herstellung der Grundbuchsordnung in der KG 63220 Gössendorf Grundstück Nr. 680/1 EZ 50000 „Lindenstraße“

Die unter TOP 8 behandelten Flächen werden grundbücherlich übertragen: 152 Quadratmeter ins öffentliche Gut und 32 Quadratmeter daraus ausgeschieden. Ein Mitglied nahm bei diesem Beschluss nicht teil.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2017-06-21