Welche Taxifahrten fördert die Gemeinde ab 2026?
Gefördert werden bestimmte Fahrten zu Gesundheitseinrichtungen in Gössendorf und den genannten Nachbargemeinden. Erstattet werden 50 Prozent der belegten Kosten, höchstens 50 Euro pro Monat und Haushalt. Voraussetzung ist Hauptwohnsitz in Gössendorf.