Welcher Sachkundenachweis gilt seit Juli 2026 für neue Hundehaltung?

Das Land Steiermark informiert für neue Hundehaltung ab 1. Juli 2026 über einen vierstündigen Theoriekurs vor der Anschaffung und zusätzlich eine zweistündige praktische Einheit innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes. Der Kurs wird im Bundesland der vorgesehenen Haltung absolviert.

Für den bisherigen steirischen Hundekundenachweis nennt das Land eine Übergangsregelung: Dieser wird bis auf Weiteres für den bundesweiten Theorieteil anerkannt; die praktische Einheit bleibt zusätzlich erforderlich. Es bestehen Ausnahmen, unter anderem für bestimmte bereits bestehende Haltungen und fachliche Qualifikationen. Ob eine Ausnahme zutrifft, bitte anhand der vollständigen Landesinformation klären. Die Website führt autorisierte Anbieter auf; für Termine in Graz-Umgebung verweist sie an die Bezirkshauptmannschaft.

Die Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde und die Registrierung in der Heimtierdatenbank sind getrennte Schritte. Die Gemeinde stellt Formulare für Hundeanmeldung und -abmeldung bereit. Für das örtliche Meldeverfahren ist das Bürgerservice erreichbar unter buergerservice@goessendorf.com beziehungsweise +43 316 40 13 40.

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