Wie wird das TopTicket ab 2026 gefördert?
Für ab 1. Jänner 2026 ausgestellte TopTickets beträgt die kommunale Förderung 60 Euro. Sie richtet sich an Schüler, Lehrlinge und Studierende mit Hauptwohnsitz in Gössendorf, die nach den jeweils geltenden Landesrichtlinien Anspruch auf den steirischen Heizkostenzuschuss haben.
Der Antrag ist unmittelbar nach dem Erwerb möglich, spätestens jedoch bis 31. Jänner des auf den Kauf folgenden Jahres. Vorzulegen sind das TopTicket und die erforderlichen Einkommensnachweise nach den Heizkostenzuschussrichtlinien, etwa Gehalts-, Pensions- oder Einkommensbelege und gegebenenfalls Nachweise über Familienbeihilfe oder Arbeitslosengeld.
Die Gemeinde verlinkt einen Einkommensrechner und die Richtlinien. Für ältere Tickets gelten gesonderte Übergangsbestimmungen; die hier beschriebene Regel betrifft ab 2026 ausgestellte Tickets.