TOP 11.1 · Freihändige Verpachtung der Gemeindejagd gem. § 24 Stmk. Jagdgesetz 1986 i.d.g.F.
Freihändige Verpachtung der Gemeindejagd gem. § 24 Stmk. Jagdgesetz 1986 i.d.g.F.
Die freihändige Verpachtung der Gemeindejagd an die Jagdgesellschaft Gössendorf wurde beschlossen. Als jährlicher Pachtbetrag werden 1.000 Euro genannt.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
Angaben nach vorläufiger Quellenfassung.
- Datum
- 2026-05-18