TOP 11.1 · Freihändige Verpachtung der Gemeindejagd gem. § 24 Stmk. Jagdgesetz 1986 i.d.g.F.

Freihändige Verpachtung der Gemeindejagd gem. § 24 Stmk. Jagdgesetz 1986 i.d.g.F.

Die freihändige Verpachtung der Gemeindejagd an die Jagdgesellschaft Gössendorf wurde beschlossen. Als jährlicher Pachtbetrag werden 1.000 Euro genannt.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Angaben nach vorläufiger Quellenfassung.

Datum
2026-05-18

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