TOP 2 · Wahl der Schriftführer gem. § 53 Stmk. GemO
Wahl der Schriftführer gem. § 53 Stmk. GemO
Für die drei vertretenen Wahlparteien wurden Schriftführer gewählt. Die künftige Erstellung der Sitzungsprotokolle durch einen Gemeindebediensteten wurde ebenfalls angenommen.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2025-05-21