TOP 2 · Wahl der Schriftführer gem. § 53 Stmk. GemO

Wahl der Schriftführer gem. § 53 Stmk. GemO

Für die drei vertretenen Wahlparteien wurden Schriftführer gewählt. Die künftige Erstellung der Sitzungsprotokolle durch einen Gemeindebediensteten wurde ebenfalls angenommen.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2025-05-21

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