TOP 21 · Bestellung einer Kontaktperson für Gleichbehandlung und Frauenförderung gem. § 43 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz i.d.g.F.

Bestellung einer Kontaktperson für Gleichbehandlung und Frauenförderung gem. § 43 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz i.d.g.F.

Eine Kontaktperson für Gleichbehandlung und Frauenförderung wurde bestellt.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2025-05-21

Quelle öffnen